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Beschlüsse der 76. GMK am 02. und 03. Juli 2003 in Chemnitz

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Beschluss der 76. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 3.7.2003, TOP 10.2

Aktionsplan Alkohol

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

Auf der 75. GMK wurde beschlossen, die Bund/Ländergespräche mit der Alkoholwirtschaft mit dem Ziel fortzusetzen, möglichst bald eine verbindliche Handlungsgrundlage zu schaffen, in der Möglichkeiten und Schwerpunkte der Zusammenarbeit benannt und konkrete Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vereinbart werden.

Die 76. GMK stellt mit Bedauern fest, dass sich für die gemeinsame Erarbeitung von Grundsätzen der Zusammenarbeit, wie sie u. a. vor 2 Jahren gemeinsam zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Werbe- und Alkoholwirtschaft, der Medien, des Sports und der zuständigen Bundes- und Landesressorts verabredet wurden, immer noch kein Ergebnis abzeichnet. Eine aktuell von der Alkoholwirtschaft proklamierte grundsätzliche Neubestimmung der Inhalte und Aufgaben der Zusammenarbeit in Zusammenhang mit der Verabschiedung des Aktionsplans Drogen und Sucht im Bundeskabinett wird mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen.

Die 76. GMK erwartet, dass die Beteiligten bis zur Herbstsitzung der AOLG die Grundsätze der Zusammenarbeit und verabredete Maßnahmen vorlegen.

Andernfalls sieht die GMK den konsensorientierten Weg als gescheitert an und wird andere Maßnahmen zur Zielerreichung prüfen.


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