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Beschlüsse der 76. GMK am 02. und 03. Juli 2003 in Chemnitz

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Beschluss der 76. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 3.7.2003, TOP 7.4

Teilberichte der länderoffenen Arbeitsgruppe "Bioethik und Recht"

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder nimmt die von der länderoffenen Arbeitsgruppe "Bioethik und Recht" vorgelegten Teilberichte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und zur Pränataldiagnostik (PND) zur Kenntnis.

Beide Teilberichte verdeutlichen die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Regelung aller Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen in einem Gesetz. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder fordert daher in Bekräftigung ihrer Beschlüsse aus den Jahren 1999 und 2001 die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode ein Fortpflanzungsmedizingesetz vorzulegen. Die Konferenz bietet erneut die Mitwirkung der Länder an diesem Gesetzgebungsverfahren durch die länderoffene Arbeitsgruppe "Bioethik und Recht" an.

Daher bittet die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder die länderoffene Arbeitsgruppe "Bioethik und Recht", ihre Arbeit fortzusetzen. Über ihre Arbeitsergebnisse zu den einzelnen Themen soll die Arbeitsgruppe Teilberichte vorlegen.


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