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Beschlüsse der 76. GMK am 02. und 03. Juli 2003 in Chemnitz

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Beschluss der 76. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 3.7.2003, TOP 7.6

Prävention und Gesundheitsförderung als prioritäre Aufgabe des Gesundheitswesens

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

  1. Primäres Ziel im Gesundheitswesen ist es, Gesundheit zu erhalten oder wieder herzustellen. Dabei ist die Lebensqualität zu fördern und die Eigenverantwortung zu stärken. Die GMK fordert daher einen Paradigmenwechsel, durch den der Prävention und Gesundheitsförderung ein zumindest gleichrangiger Stellenwert neben der Kuration und der Rehabilitation zugebilligt wird.
    Die GMK betont auch in Anbetracht der zunehmenden Überlastung unseres Gesundheitssystems, insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung mit stetig zunehmender Krankheitslast gerade bei der Gruppe der sog. Volkskrankheiten, dass eine grundsätzliche Neuausrichtung in der Gesundheitsversorgung dringend geboten ist. Sie hält es für erforderlich, Strategien und Maßnahmen zur Begrenzung bzw. Minimierung gerade dieser Erkrankungen zu entwickeln, um so das deutsche Gesundheitssystem auch im 21. Jahrhundert leistungsfähig zu halten. Sie ist der Überzeugung, dass dies vorrangig durch Aufwertung und Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung geschehen muss, da die kurative Medizin sonst nicht im Stande sein wird, die zunehmende Krankheitslast zu bewältigen.
  2. Die Länder bitten die Bundesregierung, sicherzustellen, dass eine kommunale und regionale Steuerung von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung erfolgen kann. Nach ihrer Auffassung ist es in diesem Zusammenhang auch notwendig, die Regelungen, die die Leistungen der GKV für Prävention betreffen, mit dem vorzulegenden Präventionsgesetz abzustimmen. Dies gilt insbesondere für die dort vorgesehene Mitfinanzierung von Gemeinschaftsprojekten und die Finanzierung des Gemeinschaftsfonds "Prävention und Gesundheitsförderung."
  3. Insbesondere hält die GMK nach wie vor eine Verstärkung des Engagements der GKV in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung für dringlich geboten. Auch wenn sich nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen die Ausgaben im Jahr 2002 gegenüber dem Jahr 2001 um ca. 31 v. H. erhöht haben, wird nach wie vor nicht einmal die Hälfte des im Gesetz angeführten Rahmens ausgeschöpft ( Soll: 2,62 €, Ist: 1,19 € ).
  4. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren sieht in dem auf Bundesebene etablierten "Deutschen Forum Prävention und Gesundheitsförderung" einen wichtigen Schritt. Darüber hinaus gehend betont sie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Prävention und verweist dazu auch auf den Beschluss des Bundesrates vom 31.05.2002, in dem bereits die Notwendigkeit einer Konzeption zur Umsetzung und Finanzierung von Prävention festgestellt wurde. Sie bittet die Bundesregierung deshalb, den angekündigten Entwurf eines Präventionsgesetzes kurzfristig einzubringen, der vor allem folgende Leitlinien berücksichtigen sollte:
    • Entwicklung eines zeitgemäßen Verständnisses von Prävention und Gesundheitsförderung, das auch die Stärkung von Gesundheitsressourcen umfasst,
    • Beschreibung prioritärer Präventionsziele und Bündelung von Ressourcen, - Stärkung des Bewusstseins sowie der Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Menschen
    • Stärkung des Stellenwertes der Selbsthilfe im Gesundheitswesen,
    • Eröffnung von Möglichkeiten zu regional- und zielgruppenspezifischen Maßnahmen auch unter Berücksichtigung sozial bedingter Ungleichheiten, insbesondere durch Einbeziehung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und in Kooperation mit Akteuren aus dem Bereich der Wirtschaft, dem Kultur-, Bildungs- und Freizeitbereich,
    • Förderung von Präventionsforschung und Intensivierung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsfachberufe.

Die Länder bieten dem Bund bei der Konzeption eines Präventionsgesetzes und dessen Umsetzung ihre Unterstützung an und bekennen sich ausdrücklich zu ihren föderalen Aufgaben im Zusammenhang mit Prävention und Gesundheitsförderung.


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