Beschlüsse der 76. GMK am 02. und 03. Juli 2003 in Chemnitz
Beschluss der 76. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 3.7.2003, TOP 9.1
Systematische Darlegung der Kompetenzerhaltung
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
- Die Gesundheitsministerkonferenz nimmt den von der Arbeitsgruppe "Berufe des Gesundheitswesens" erstellten Bericht zu "Möglichkeiten der Heilberufskammern zur Ahndung von Verstößen gegen die kodifizierte Pflicht zur ärztlichen Kompetenzerhaltung" zur Kenntnis.
- Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt, dass einige Länder das Instrumentarium zur Ahndung von Verstößen durch die Aufnahme von Regelungen über das Rügerecht, die Verhängung einer Geldbuße oder eines Ordnungsgeldes durch die Kammern in die Heilberufs-/Kammergesetze ergänzen wollen.
- Die Gesundheitsministerkonferenz bittet alle Beteiligten, Anreize (z.B. Freistellung von Ärztinnen und Ärzten zur Teilnahme an Maßnahmen der ärztlichen Kompetenzerhaltung ohne finanzielle Nachteile, Veröffentlichung von Listen durch die Kammern, die die Namen der Ärztinnen und Ärzte enthalten, denen ein Fortbildungszertifikat erteilt worden ist) zu schaffen, um die Motivation der Kammerangehörigen zur Kompetenzerhaltung zu steigern.
- Die Gesundheitsministerkonferenz nimmt zur Kenntnis, dass die erbetenen Berichte der Bundesvereinigungen der Heilberufskammern inzwischen vorliegen. Sie bittet die AOLG, eine Bewertung dieser Berichte unter Einbeziehung kompetenzerhaltender Systeme zur 77. GMK vorzulegen.
