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Beschlüsse der 80. GMK am 04. und 05. Juli. 2007 in Ulm

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Beschluss der 80. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 5.6.2007, TOP 5.11

Stärkung der Transfusionsmedizin, Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

  1. Die Gesundheitsministerkonferenz bittet die Kultusministerkonferenz, sich für den Erhalt der Lehrstühle für Transfusionsmedizin an den Universitäten einzusetzen. Die Universitätskliniken sollen gebeten werden, das Fach Transfusionsmedizin im Rahmen des Wahlfaches nach der Approbationsordnung für Ärzte verstärkt anzubieten und zu fördern.
  2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass sich die bisherige Struktur des Blutspendewesens mit den drei Säulen Blutspendedienste des DRK, kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB) sowie den privaten und industriell betriebenen Plasmapherese- und Blutspendeeinrichtungen bewährt hat. Sie setzen sich für den Erhalt der Trägervielfalt im Blutspendewesen ein.
    Die Gesundheitsministerkonferenz bittet die Kultusministerkonferenz, den Aspekt der Versorgungssicherheit bei künftigen Entscheidungen über Trägerwechsel bei Blutspendezentralen von Universitätskliniken insbesondere im Hinblick auf ein anzustrebendes ausgewogenes Verhältnis der drei Versorgungssäulen – Staat/ Kommunen, DRK und Private – mit einzubeziehen.
  3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder unterstützen die Erarbeitung und den Abschluss einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Spendeeinrichtungen nach § 3 Abs. 2 des Transfusionsgesetzes.

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