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Beschluss der 74. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 22.6.2001, TOP 6.9

Grundlinien einer Europäischen Gesundheitspolitik

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

Ausgehend vom Beschluss der 72. GMK am 09./10. Juni 1999 zu "Erwartungen an die Ent-wicklung einer europäischen Gesundheitspolitik" und angesichts der bevorstehenden Verab-schiedung eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie jüngster bzw. anstehender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs hält die Ge-sundheitsministerkonferenz eine Positionsbestimmung der Länder im Sinne einer Neubewer-tung für erforderlich. Sie beauftragt deshalb die AOLG, bis zur 75. GMK ein Positionspapier zu "Grundlinien einer europäischen Gesundheitspolitik" ausgehend vom Beschluß der 72. GMK (Erwartungen an die Entwicklung einer europäischen Gesundheitspolitik) insbesondere zu folgenden Fragestellungen vorzulegen:

In diesem Zusammenhang betonen die Länder die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips.


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