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Beschluss der 75. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 20.6.2002, TOP 8.2

Verbesserung der Brustkrebsfrüherkennung, -diagnostik und -behandlung

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

  1. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (GMK) bekräftigt die Bedeutung und Notwendigkeit eines systematischen Qualitätsmanagements im Bereich der Früherkennung, Diagnostik und Behandlung von Brustkrebs und weist in diesem Zusammenhang auf den hierzu gefassten Beschluss auf ihrer 73. Sitzung im Jahre 2000 hin.
  2. Die GMK bittet das Bundesministerium für Gesundheit darauf hinzuwirken, dass eine hohe Qualität in Diagnostik und Behandlung von Brustkrebs flächendeckend, auf der Basis evidenzbasierter Leitlinien gewährleistet wird. Die zur Umsetzung anstehenden Disease-Management-Programme, die den Brustkrebs einbeziehen, bieten hierzu eine gute Grundlage. Dabei sollten alle Mammographien nach europäischen Leitlinien sowie nach dem EUREF-Protokoll durchgeführt werden. Die GMK weist darauf hin, dass durch systematische Dokumentation Transparenz auch für die Patientinnen zu gewährleisten ist.
  3. Die GMK hält auch die zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Qualitätssicherung bei den "kurativen Mammographien" getroffenen Vereinbarungen für einen richtigen Schritt, dem allerdings, um an europäische Standards anzuschließen, weitere folgen müssen.
  4. Die GMK begrüßt die Absicht der Selbstverwaltung, ab 2003 ein flächendeckendes Mammographie-Screening, basierend auf den europäischen Leitlinien, für alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren einzuführen. Sie erwartet, dass die bislang vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse der Modellprojekte für das bundesweite Screening unverzüglich vorgelegt und herangezogen werden. Die Notwendigkeit einer epidemiologisch abgesicherten Evaluation wird betont.
  5. Sollte sich abzeichnen, dass die Selbstverwaltung ihrer Zusage zur flächendeckenden Einführung des Mammographie-Screenings nicht bis spätestens Ende 2003 nachkommen wird, fordert die GMK das Bundesministerium für Gesundheit auf, schnellstmöglich die rechtlichen Grundlagen für ein flächendeckendes Mammographie-Screening zu schaffen.
    Die GMK befindet sich hierbei in Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Voten des Bundesrats (Beschluss vom 01.03.2002, Drs. 1031/02) sowie des Gesundheitsausschusses des Bundestags (im März 2002), wonach - im Falle des Scheiterns tragfähiger Lösungen innerhalb der Selbstverwaltung - gesetzliche Lösungen erforderlich sind.

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