eine Seite zurück
Druckversion
Beschluss der 77. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 18.6.2004, TOP 7.1
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses mit finanziellen Auswirkungen auf die Länder
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
- Die GMK stellt fest, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bzw. der ehemalige Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen in seinen Beschlüssen zunehmend Leistungserwartungen zu Lasten der Länder formuliert.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Aufgabe, auf der Grundlage des SGB V das Leistungsgeschehen der GKV zu konkretisieren. Darüber hinausgehende Regelungsinhalte sind nicht Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses.
- Die Vorsitzende der GMK wird gebeten, in einem Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuweisen, dass entsprechende Beschlüsse für die Länder nicht akzeptabel und nicht bindend sind.
eine Seite zurück