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Beschluss der 77. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 18.6.2004, TOP 7.1

Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses mit finanziellen Auswirkungen auf die Länder

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

  1. Die GMK stellt fest, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bzw. der ehemalige Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen in seinen Beschlüssen zunehmend Leistungserwartungen zu Lasten der Länder formuliert.
  2. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Aufgabe, auf der Grundlage des SGB V das Leistungsgeschehen der GKV zu konkretisieren. Darüber hinausgehende Regelungsinhalte sind nicht Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses.
  3. Die Vorsitzende der GMK wird gebeten, in einem Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuweisen, dass entsprechende Beschlüsse für die Länder nicht akzeptabel und nicht bindend sind.

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