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Beschluss der 83. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 1.7.2010, TOP 5.9

Sicherung des Versorgungsangebotes durch Hebammen

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

Die für die Gesundheitspolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder betrachten die Erhöhung der Berufshaftpflichtprämien für Hebammen mit Sorge und befürchten, dadurch einen Rückgang des Betreuungsangebotes während der Schwangerschaft bzw. an Belegkliniken und bei Hausgeburten, da die Versorgung durch Hebammen nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden kann. Damit käme es für schwangere und gebärende Frauen zu einer erheblichen Einschränkung der Wahlmöglichkeit des Geburtsortes.

Die GMK nimmt die Anliegen der Hebammen ernst und fordert die Bundesregierung auf, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen.


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