Internetauftritt der Gesundheitsministerkonferenz der Länder
Sie befinden sich an folgender Position: Startseite » Beschlüsse » der 76. GMK (2003)
Seitennavigation: Sprung zum Hauptinhaltsbereich oder Sprung zum Navigations- und Servicebereich (dort: Darstellungsoptionen)
Logo der Gesundheitsministerkonferenz der Länder Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder

Seitennavigation: Beginn des Hauptinhalts

Beschlüsse der 76. GMK am 02. und 03. Juli 2003 in Chemnitz

eine Seite zurück

Druckversion


Beschluss der 76. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 3.7.2003, TOP 11.2

Konsequenzen aus dem Vorkommen von Dioxin in Futtermitteln in Thüringen

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

  1. Angesichts der Tatsache, dass die Sicherheit von Lebensmitteln, die von Tieren stammen, in hohem Maße von der Futtermittelsicherheit abhängt und daher Bemühungen um sichere Futtermittel als Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu gelten haben, unterstützt die GMK den Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 21.03.2003 zu dieser Problematik.
  2. Die GMK befürwortet die enge Verzahnung von amtlicher Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung, eingeschlossen hierbei auch die der entsprechenden Untersuchungseinrichtungen und stimmt insoweit mit der diesbezüglichen Auffassung der AMK überein.
  3. Auch nach Auffassung der GMK ist die Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz das geeignete Gremium, ein zweckdienliches Konzept zur Umsetzung und Ausgestaltung des AMK-Beschlusses zu erarbeiten. Die hierzu von der AMK vorgegebenen Eckpunkte zur Konzeptentwicklung erachtet die GMK als sachgerecht und zielführend und bittet die LAGV um Vorlage des Konzeptes an die GMK.

eine Seite zurück


Seitennavigation: Ende des Hauptinhalts | zurück zur Seitennavigation

Seitennavigation: Ende dieser Seite | zurück zur Seitennavigation