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Beschlüsse der 79. GMK am 29. und 30. Juni 2006 in Dessau

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Beschluss der 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 30.6.2006, TOP 9.3

Aufbau einer sektorenübergreifenden, insbesondere ambulanten, palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

  1. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder hält es für notwendig, eine ambulante und sektorenübergreifende palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung baldmöglichst aufzubauen. Dabei sind neben den Belangen Erwachsener auch die Bedürfnisse von Kindern zu berücksichtigen.
  2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für das Gesundheitswesen befürworten insbesondere die Schaffung der Voraussetzungen für eine angemessene Vergütung einer qualifizierten ambulanten Palliativversorgung. Sie sprechen sich diesbezüglich für eine Änderung des SGB V aus, durch welche u.a. eine rechtliche Verortung der ambulanten "Palliative Care Teams" erreicht werden soll. Dabei ist nicht nur deren Vergütung sondern auch der ausreichenden Arzneimittelversorgung zur Umsetzung palliativmedizinischer und pal-liativpflegerischer Tätigkeit Rechnung zu tragen.
  3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder sind sich darin einig, dass die ehrenamtliche Hospizarbeit eine wesentliche Säule der Sterbebegleitung darstellt. Sie befürworten daher, die Kooperation der palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung mit ambulanten Hospizdiensten, um die aktive Zusammenarbeit des Haupt- und Ehrenamts zu fördern.
  4. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für das Gesundheitswesen sind sich darin einig, dass den Gefahren einer nicht vertretbaren Kostensteigerung entgegenzuwirken ist. Sie sprechen sich deshalb vorrangig dafür aus, die gezielte Förderung eines effektiven Zusammenwirkens bereits bestehender Strukturen und Professionen zu entwickeln.

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