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Beschlüsse der 82. GMK am 24. und 25. Juni 2009 in Erfurt

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Beschluss der 82. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 25.6.2009, TOP 5.5

Erhaltung der Ländergestaltungsmöglichkeiten in der Gesundheitspolitik

Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:

  1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen das Erfordernis der Sicherung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und der demografischen Entwicklung angepassten sowie sektorenübergreifenden Versorgung der GKV-Versicherten bundesweit. Dazu sind regionale Steuerungsmöglichkeiten erforderlich, um die Belange der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in den Ländern zu gewährleisten. Die politische Verantwortung für die medizinische Versorgung ist transparent und effizient entsprechend der verfassungsmäßigen Zuständigkeit den Ländern zu zuordnen.
  2. Eine Neustrukturierung der Länderzuständigkeiten im Bereich der Ausgestaltung und Vereinbarung von regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen sowie der Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen wird für erforderlich gehalten. Ziel der Länder ist es, ihre Steuerungsmöglichkeiten in der Gesundheitspolitik entsprechend der Bedarfe und Handlungserfordernisse sichergestellt zu wissen und unter veränderten Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln.
  3. Die GMK richtet unter Federführung von Sachsen und Bremen eine länderoffene Staatssekretärs-Arbeitsgruppe mit folgenden Arbeitsaufträgen ein:
    1. Wie sollte ein neuer ordnungspolitischer Rahmen für den Sicherstellungs-auftrag sektorenübergreifend aussehen und welche Ausgestaltungsoptionen wären denkbar?
    2. Wie kann eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ausgestaltet werden, die regionale Unterschiedlichkeiten entsprechend berücksichtigt und regionale Entwicklungsmöglichkeiten verstärkt?
    3. Welche Steuerungselemente sind notwendig, um regionale und landes-bezogene Gesundheitsziele umzusetzen und flexibel auf regionale Erfordernisse reagieren zu können?
    4. In welchem Verhältnis sollen Kollektiv- und Selektivverträge zukünftig stehen?
    5. Wie lassen sich die Aufgaben der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sinnvoll aufteilen (unter Berücksichtigung der Beschlüsse der 78. GMK), um eine regional ausgerichtete Gesundheitsversorgung bedarfsgerecht und gleichmäßig zu gewährleisten?
  4. Die GMK bittet um eine Vorlage zur 83. GMK.

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