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Beschlüsse der 84. GMK am 29. & 30. Juni 2011 in Frankfurt am Main

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Beschluss der 84. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 30.6.2011, TOP 5.4

Patientenrechtegesetz in Deutschland

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

  1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen, dass sich die Bundesregierung verstärkt der Patientenrechte annehmen und diese in einem Patientenrechtegesetz bündeln möchte. Eine Stärkung der Versicherten bei ihrem Anliegen, möglichst selbständig Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrnehmen zu können, wird ausdrücklich befürwortet. Mehr Transparenz und Orientierung für Patientinnen und Patienten sowie Versicherte im Gesundheitswesen über Qualität, Leistung und Preis als angestrebte Konsequenz sind sinnvolle Ziele der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung und greifen Initiativen der Länder auf.
  2. Am 23. März hat die Bundesregierung das seit langem angekündigte "Grundlagenpapier Patientenrechte in Deutschland" vorgelegt. Die im Papier enthaltene Themenpalette betrifft auch Gesetzgebungs-, Umsetzungs- und Vollzugskompetenzen der Länder. Die Länder sind daher darauf verwiesen, sich in den Prozess der Ausgestaltung der Rechte von Patientinnen und Patienten auf nationaler Ebene einbringen zu können. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern die Bundesregierung deshalb auf, eine Bund- Länder- Arbeitsgruppe zu diesem Thema einzuberufen.
  3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder vertreten die Auffassung, dass die Diskussion mit dem Ziel nicht nur der Bündelung vorhandener Rechte, sondern auch ihrer Erweiterung zu führen ist.

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