Beschlüsse der 82. GMK am 24. und 25. Juni 2009 in Erfurt
Beschluss der 82. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 25.6.2009, TOP 11.1
Situation der sektorübergreifenden palliativmedizinischen und –pflegerischen Versorgung
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen, dass mit der Einfügung der §§ 37 b und 132 d zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in das Sozialgesetzbuch V im Rahmen der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2007 die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der häuslichen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen wurden und damit eine der wesentlichen Forderungen des Beschlusses der 79. GMK erfüllt wurde. Sie fordern die Krankenkassen auf, zügig Verträge nach § 132 d SGB V zu schließen, um ein flächendeckendes Angebot zur spezialisierten Palliativversorgung zu etablieren.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen weiteren Handlungsbedarf und bitten das BMG, dafür Sorge zu tragen, dass die Palliativmedizin zeitnah als Pflichtlehr- und Prüfungsfach in der ärztlichen Approbationsordnung verankert wird.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen den durch die Bundesärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und den Deutschen Hospiz- und Palliativverband eingeleiteten Prozess zur Entwicklung einer Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen und empfehlen den Ländern, den Chartaprozess zu begleiten.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten die AOLG, zur 83. GMK über Verlauf und Ergebnisse des Charta-Prozesses zu berichten
