Beschlüsse der 80. GMK am 04. und 05. Juli. 2007 in Ulm
Beschluss der 80. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 5.6.2007, TOP 5.6
Teilbericht der länderoffenen Arbeitsgruppe "Bioethik und Recht" zu Biobanken für die biomedizinische Forschung
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
Die für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder nehmen den von der länderoffenen Arbeitsgruppe "Biethik und Recht" vorgelegten Teilbericht zu Biobanken für die biomedizinische Forschung zur Kenntnis.
Sie fordern den Bund und die Länder auf, die von der länderoffenen Arbeitsgruppe "Bioethik und Recht" in diesem Teilbericht ausgesprochenen Handlungsempfehlungen - auch bei anstehenden Gesetzgebungsverfahren – aufzugreifen.
Die für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten die länderoffene Arbeitsgruppe "Bioethik und Recht", auf der Basis des von der 74. GMK zustimmend zur Kenntnis genommenen Zwischenberichts sowie der seitdem von der Arbeitsgruppe vorgelegten Teilberichte bis zur 81. GMK einen Abschlussbericht vorzulegen.
Anlagen:
