TOP: 3.1 Weitere Konkretisierung der Priorisierungsregelungen für die Kontaktnachverfolgung
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs haben vereinbart, die Kontaktnachverfolgung aufgrund der hohen Zahl der täglichen Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter und zum guten Schutz der Personen mit Auffrischungsimpfung sinnvoll zu priorisieren.
Zur Umsetzung fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder folgenden Beschluss:
1. Bund und Länder kommen vor diesem Hintergrund darin überein, dass, wenn Kapazitäten begrenzt sind, in folgenden Situationen ein Kontaktpersonenmanagement durch das Gesundheitsamt aufrechterhalten werden sollte:
Bei Einrichtungen mit konzentrierter Anwesenheit (und damit Gefahr der Exposition) von Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
2. Bund und Länder appellieren nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortlich mit einer potentiellen Infektion umzugehen. Dazu gehören die eigenverantwortliche Information von Kontaktpersonen und die Nutzung der Corona-Warn-App. Diese soll zielgerichtet weiterentwickelt und optimiert werden, beispielsweise durch konkretere Hinweise von Risikokontakten und um Anpassungen an aktuelle Änderungen der nationalen Teststrategie Rechnung zu tragen.