In Folge der Fluchtbewegungen aus der Ukraine suchen zahlreiche Personen in Deutschland Schutz, die eine sehr gute Ausbildung genossen haben. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern ist es, den Geflüchteten in Deutschland schnell eine Perspektive zu bieten. Das umfasst neben der schnellen Integration in ein soziales Umfeld auch die berufliche Integration durch einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt.
In diesem Sinne fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss:
1. Die Länder werden im Rahmen des geltenden Rechts geflüchteten Ärztinnen und Ärzten aus der Ukraine zügig die Berufserlaubnis erteilen. Unterbrochene ärztliche Ausbildungen sollen schnellstmöglich fortgesetzt werden können. Hierfür prüft der Bund notwendige rechtliche Änderung der Approbationsordnung für Ärzte bzw. der Bundesärzteordnung.
2. Für die Berufsgruppe der ukrainischen Pflegefachkräfte sollen Möglichkeiten für eine zügige Nachqualifizierung und eine rasche Anerkennung als Pflege-fachkraft in Deutschland geschaffen werden. Bereits nach geltender Rechtslage können ukrainische Pflegekräfte auch ohne Anerkennung oder be-schränkte Tätigkeitserlaubnis entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkei-ten die Durchführung von Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen, so-weit es sich nicht um die in § 4 Pflegeberufegesetz abschließend festgelegten Vorbehaltstätigkeiten handelt.
3. Bund und Länder werden dazu zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorlegen. Sie bitten die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe der Kultusminister-konferenz den Ländern zeitnah Informationen für den Verwaltungsvollzug bezüglich der Berufsanerkennung ukrainischer ärztlicher Abschlüsse sowie für die Fortsetzung von in der Ukraine begonnenen ärztlichen Ausbildungen zur Verfügung stellen.