Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, die Coronavirus Surveillance-Verordnung (CorSurV) zeitnah um ein Jahr bis 30.09.2023 zu verlängern und als Datum der längstens zulässigen Datenübermittlung den 30.06.2023 vorzusehen. Zudem sollten die Labore im Rahmen der CorSurV erneut aufgefordert werden, einen Mindestprozentsatz ihrer geeigneten, positiven SARS-CoV-2-Proben zu sequenzieren und diese Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weiterzuleiten. Das RKI wird gebeten, den für eine zuverlässige Surveillance erforderlichen Mindestprozentsatz zu ermitteln.
Darüber hinaus wird das BMG gebeten, eine länderspezifische Möglichkeit einer variantenspezifischen PCR-Untersuchung zu ermöglichen, um bei neu auftretenden Virusvarianten die Ausbreitungsdynamik flexibel, schnell und kostengünstiger beurteilen zu können.