Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bund auf, erforderliche Rechtsanpassungen zur hälftigen Finanzierung der Impfkampagne über den 25. November 2022 hinaus bis mindestens zum 31. Dezember 2022 auf den Weg zu bringen.