TOP: 8.4 Gesundheitsdatennutzungsgesetz - Nutzung von Gesundheitsdaten und Weiterentwicklung des Schutzes von Gesundheitsdaten
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die GMK bittet das Bundesministerium für Gesundheit, über die Planungen des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und über inhaltliche Eckpunkte zu informieren. Dabei ist von besonderem Interesse, für welche Zwecke Gesundheitsdaten zugänglich gemacht werden sollen und wie die Gemeinwohlorientierung der Datennutzung durch Forschung sichergestellt werden soll.
Weiter bittet die GMK das Bundesministerium für Gesundheit, die in der gemeinsamen Videokonferenz am 15. November 2021 vom Bundesgesundheitsminister angekündigte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Nutzung von Gesundheitsdaten und Weiterentwicklung des Schutzes von Gesundheitsdaten“ zeitnah einzurichten.