Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Das BMG wird aufgefordert, einen ausdrücklichen Rechtsanspruch symptomatischer Patientinnen und Patienten auf eine PCR-Testung im Rahmen der ambulanten ärztlichen Behandlung zu schaffen und an den Bewertungsausschuss heranzutreten sowie sicherzustellen, dass die Regelungen für die Vergütung der Abstrichnahme durch Vertragsärztinnen und -ärzte bei symptomatischen Patientinnen und Patienten über den 01.04.2022 hinaus verlängert werden.