TOP: 13.1 Umgang mit der staatlichen Reserve antiviraler Arzneimittel für den Pandemiefall
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit um Beauftragung des Expertenbeirats für pandemische Atemwegsinfektionen am Robert Koch-Institut hinsichtlich einer Neubewertung
der Notwendigkeit der Bevorratung mit Neuraminidasehemmern für 20 % der Bevölkerung sowie
des möglichen therapeutischen Einsatzes neuer Wirkstoffe im Influenza-Pandemiefall.
Die GMK schlägt dem Bundesministerium für Gesundheit vor, die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) um eine Bewertung des prophylaktischen Einsatzes von Neuraminidasehemmern zu bitten.
Soweit der Expertenbeirat für pandemische Atemwegsinfektionen am Robert-Koch-Institut und die STIKO zu einer positiven Bewertung kommen, wird die AG AATB gebeten, in einer Umfrage zu eruieren, ob Hersteller bereit wären, für alle Länder
im Pandemiefall aus den bevorrateten Großgebinden die abgabefertige Oseltamivir-Lösung für die Länder herzustellen oder alternativ
in der interpandemischen Phase das Wirkstoffpulver aus den Großgebinden Gefäße mit 50 g Wirkstoffpulver abzufüllen und diese für die Länder so lange zu lagern, bis sie benötigt werden.