TOP: 12.2 Aufrechterhaltung der staatlichen Impfstrukturen über den 25.11.2022 hinaus
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage als Basis zur Fortführung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) zu erstellen.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, die CoronaImpfV dahingehend anzupassen, dass eine Verlängerung der Co-Finanzierung der Kosten der Impfzentren über den 25.11.2022 hinaus ermöglicht wird.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern den Bund auf, die in der aktuellen CoronaImpfV weiterhin bestehenden Abrechnungsfristen, insbesondere für die Quartale des Jahres 2022 zu verlängern, mindestens aber die Frist zur Abrechnung gegenüber dem Bund von 5 Monaten nach Ende des jeweiligen Quartals beizubehalten.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern den Bund auf, den Termin zur letztmaligen Abrechnung am 30. April 2023 zu streichen, mindestens aber um weitere 6 Monate bis zum 31. Oktober 2023 zu verlängern und die Geltungsdauer der CoronaImpfV über den 25.11.2022 hinaus, jedenfalls für die zeitlich nachfolgende Abrechnung entsprechend zu verlängern (ggf. Mitfinanzierung zunächst bis 31.12.2022).