Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit bitten den Bundesgesundheitsminister, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Regelung zur Sprachmittlung im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung kurzfristig auf den Weg zu bringen. Eine einheitliche und sachgerechte Regelung zur Finanzierung von Sprachmittlung im Kontext der Krankenbehandlung ist auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine in die gesetzliche Krankenversicherung von großer Bedeutung. Um eine einheitliche Lösung zu erreichen, wäre – über die im Koalitionsvertrag angekündigte Aufnahme der Sprachmittlung im SGB V hinaus – zusätzlich auch eine Verankerung in den SGB I und X anzustreben. Da es sich bei der Sprachmittlung um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt, sollte zudem eine vollständige Gegenfinanzierung durch den Bund erfolgen.