TOP: 7.1 Maßnahmen zur Verhinderung von Gehörschäden durch Musikveranstaltungen einschließlich Diskothekenlärm
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
Die Gehörbelastung des Publikums durch Veranstaltungen mit hohen Schallpegeln einschließlich Diskotheken ist wegen der großen Anzahl der Betroffenen nach wie vor ein gesundheitlich sehr relevantes Problem.
Aus gesundheitlicher Sicht ist anzustreben, die Lärmbelastung bei Veranstaltungen allgemein und bei Musikveranstaltungen einschließlich Diskotheken auf unter 100 dB(A) im lautesten Bereich zu senken.
Deshalb bittet die GMK die Bundesregierung,
unter Beteiligung der Länder eine freiwillige entsprechende Vereinbarung mit bundesweiter Wirkung mit den Spitzenverbänden der entsprechenden Gewerbebetreibenden und Veranstalter zu treffen;
über Verlauf und Erfolg dieser Verhandlungen bis spätestens 2006 der GMK zu berichten;
bei Scheitern der Bemühungen zu Ziffer 1 gemeinsam mit den Ländern entsprechende gesetzliche Regelungen zu entwickeln.
Die GMK bittet die KMK und die JMK, dieses Anliegen zu unterstützen.