Umlaufbeschluss vom 12.03.2021: Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Län-der begrüßen die Anstrengungen des Bundesgesundheitsministeriums, mit der Coronavirus-Surveillanceverordnung die Mutationen des SARS-CoV-2 in Deutschland besser zu erfassen.
Um hinsichtlich der Erfassung, Auswertung und Schlussfolgerung zu einer einheitli-chen und schnellen an die Lage angepassten Vorgehensweise in der Bewältigung von Virusvarianten zu kommen, die die Ausbreitung beschleunigen und Krankheitsverläufe erschweren, bitten die Bundesländer das Bundesgesundheitsministerium und das RKI zügig zu prüfen, wie folgende Punkte umgesetzt werden können:
Systematische Erhebung sicherstellen: Das Ziel, 5-10% aller positiven Proben in Deutschland zu sequenzieren, sollte nur ein erster Schritt sein. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass auch Labore, die keine Sequenzierungen durchführen, den entsprechenden Anteil positiver Proben an geeignete Labore (mit nachgewiesener Expertise in Hochdurchsatzsequenzierung) versenden. Die Stichprobennahme sollte systematisch und nach festgelegten Kriterien er-folgen.
Qualitätssicherung auch in akkreditierten Laboren, insbesondere auf Ebene der Bioinformatik. Eine Verpflichtung der Labore zur Speicherung/ Sicherung der Rohdaten ist anzustreben, um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Surveillance, mit schneller Rückmeldung über bestätigte Mutationen den Bun-desländern zur Verfügung zu stellen. Das derzeitig vorgesehene Meldeverfah-ren vom sequenzierenden Labor an den Deutschen Elektronischen Sequenz-daten-Hub (DESH) mit vorgegebener Metadatentabelle des RKIs soll sobald als möglich eine Zusammenführung der Daten, sowohl auf RKI Ebene als auch auf Länderebene eröffnen. Eventuelle Maßnahmen, welche über das Erfassen von Mutationen hinausgehen, wie z.B. Aufklärung von Ausbruchsgeschehen und Infektionsketten, sind demnach nicht umsetzbar. Die Metadaten müssen hin-sichtlich epidemiologischer Mindestdaten erweitert werden und im Hinblick auf die Entwicklung einer aussagekräftigen Datengrundlage über die zirkulierenden Virusvarianten weiterentwickelt werden.
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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