Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss:
Bund und Länder vereinbaren, dass bundesweit für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr gilt. In den Arztpraxen können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige auf Basis von § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung nach ärztlichem Ermessen erfolgen