Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit von Bund und
Ländern nehmen die berichteten Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang
mit einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (J&J) ernst. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute vor dem Hintergrund dieser berichteten Fälle ein Stellungnahmeverfahren zu einem überarbeiteten Beschlussentwurf ihrer
COVID-19-Impfempfehlung eingeleitet. Darin schlägt die STIKO die Empfehlung einer Verimpfung des Impfstoffs von J&J für Personen im Alter >60 Jahren vor. Nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten soll die
Impfung – analog wie bei Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca – auch bei jüngeren Impfwilligen möglich sein.
Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit der Länder im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit vereinbaren folgendes Vorgehen: Der Impfstoff von J&J kommt ab dem 10. Mai 2021 zum Einsatz bei
a) Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
b) Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach
ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz entscheiden, mit dem
Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden zu wollen.
Um unter diesen Umständen eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen sowie
eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe von J&J sicherzustellen, erfolgt
auf Grundlage des § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes für diesen Impfstoff bei den geplanten Impfungen in den Arztpraxen und durch Betriebsärzte keine weitere Priorisierung.