Im Beschluss der MPK vom 22. März 2021 wird eine Teststrategie von Bund und Ländern beschrieben, die auf drei Säulen beruht: Erstens die flächendeckende und regelmäßige Testung an Schulen von Schülerinnen und Schülern sowie des dort und in Kitas tätigen Personals. Zweitens der kostenlose Bürgertest und drittens das regelmäßige Testangebot für in Präsenz anwesende Beschäftigte in den Betrieben.
1. Die Länder stellen gemäß der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes trotz stark zurückgehender Infektionszahlen bislang die flächende-ckende und zweimalige Testung pro Woche in Schulen und Kitas sicher. Dafür sind ausreichend Schnell- und Selbsttests verfügbar und durch die Länder eigenständig bzw. mit organisierender Unterstützung des Bundes (Taskforce Testlogistik) beschafft. Die Länder halten darüber hinaus bis zu den Sommerferien bzw. bis zur Aufhebung der epidemischen Lage von nati-onaler Bedeutung ausreichend Testangebote für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Die Länder beobachten kontinuierlich und detailliert das Infektionsgeschehen über den Sommer und treffen rechtzeitig Vorsorge für das neue Schuljahr. Einige Länder nutzen in Einzelfällen die sogenannte PCR-Pooling-Methode für die Testung in ausgewählten Schulen. Hierzu vereinbaren Bund und Länder, dass der Bund die Übernahme der Kosten der bestätigenden PCR-Testung im Falle eines positiven Ergebnisses des Pooling-Test im Rahmen der Testverordnung regelt.
2. Die AGI und das RKI werden beauftragt, ein aktuelles Testkonzept zu erarbeiten.
3. Mit Einführung der kostenlosen Bürgertests durch den Bund seit dem 8. März 2021 ist eine flächendeckende Test-Infrastruktur entstanden. Dieses um-fangreiche, niedrigschwellige Testangebot hat geholfen, die dritte Welle zu brechen, und gibt den Bürgerinnen und Bürgern auch in der aktuellen Pha-se der Pandemie zusätzliche Sicherheit für ihren Alltag. Dies gilt auch für die anstehende Sommer- und Urlaubszeit. Der Bund stellt deshalb unter Be-rücksichtigung notwendiger aktueller Anpassungen diese Möglichkeit wei-terhin zur Verfügung. Bund und Länder vereinbaren, bis Ende August die Grundzüge der notwendigen Testinfrastrukturfür den Herbst / Winter 2021/22 zu erarbeiten und dann rechtzeitig umzusetzen.
4. Die Verpflichtung der Unternehmen, ihren in Präsenz arbeitenden Beschäf-tigten regelmäßig ein kostenloses Testangebot zu machen, wird bis Ende September beibehalten, zumal mit sinkender Inzidenz der Anteil der Perso-nen zurückgehen dürfte, die im Homeoffice arbeiten. Die entsprechenden Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung für ein kostenloses Testangebot (einmal wöchentlich, bei erhöhter Gefährdung zweimal wöchentlich) gelten bis zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Bedeutung fort.