Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 02.08.2021 den Beschluss gefasst, denjenigen Personengruppen, bei denen es vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann, die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung anzubieten. Die Impfangebote, die alle im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge erfolgen, werden die Länder ab September 2021 einführen.
Als Ergänzung zum GMK-Beschluss vom 02.08.2021 beschließen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister Folgendes:
1. Die GMK beobachtet mit Sorge, dass die Impfbereitschaft in Deutschland stark nachlässt. Gleichzeitig nehmen die Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig zu. Es ist daher von herausragender Bedeutung, die Impfkampagne weiter voranzutreiben. Auch die Auffrischungsimpfungen werden dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen und die Menschen vor dem Coronavirus zu schützen.
2. Vor diesem Hintergrund wird mit den Auffrischungsimpfungen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren) gestartet, sofern der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, schnellstmöglich die Aufklärungsbögen für Auffrischungsimpfungen anzupassen sowie die technischen Voraussetzungen für Meldungen der Auffrischungsimpfungen an das DIM-Register des RKI und die Ausstellung eines entsprechenden digitalen Impfzertifikats zu schaffen.
3. Ebenfalls können Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.