Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 24. September 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung um eine Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz (ID) ergänzt sowie die bisherige Empfehlung zur Koadministration von COVID-19-Impfstoffen und Totimpfstoffen aktualisiert. Zudem hat die STIKO am
7. Oktober 2021 ein Stellungnahmeverfahren für eine weitere Überarbeitung ihrer Empfehlung für Auffrischimpfungen gegen COVID-19 eingeleitet. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit von Bund und Ländern begrüßen diese Entwicklungen ausdrücklich. Dadurch bestätigt die STIKO die bisherigen Entscheidungen der GMK, insbesondere vulnerablen Personengruppen sowie Personal mit direkten Patientenkontakt in Pflege- und Altenheimen, sonstigen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Krankenhäusern sechs Monate nach Ab-schluss der ersten Impfserie eine Auffrischimpfung anzubieten.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit von Bund und Ländern fassen im Einvernehmen ergänzend zu den Beschlüssen vom
2. und 9. August sowie vom 6. September 2021 folgenden Beschluss:
1. Personen ab zwölf Jahren mit einer schweren ID wird nach der vierten Woche nach Verabreichung der 2. Impfstoffdosis zur Optimierung des Impfschutzes eine 3. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten.
2. Bei Personen mit schwerer ID besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort und damit trotz verabreichter Impfungen eines fehlenden Schutzes gegen COVID-19. Deshalb soll ihnen sowohl nach der vierten Woche nach der 2. Impfstoffdosis als auch nach der vierten Woche nach der 3. Impfstoffdosis eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein angeboten werden. Das Ergebnis der ersten Antikörpertestung muss nicht abgewartet werden, bevor eine 3. Impfstoffdosis verabreicht werden kann. Der Bund wird eine Regelung zur Finanzierung der Antikörpertests für diesen Personenkreis prüfen.
3. Personen, die eine Impfung des Herstellers Johnson & Johnson erhalten haben, wird zur Optimierung der Grundimmunisierung nach der vierten Woche nach der verabreichten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten.
4. Die Sicherheit und Verträglichkeit der in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 ist durch umfangreiche Daten belegt. Aus fachlicher Sicht ist eine weitere Differenzierung von Impfreaktionen zwischen COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen, wie Influenza-Impfstoffen, nicht mehr notwendig. Demnach können Impfungen gegen COVID-19 und gegen Influenza zeitgleich verabreicht werden.