Einzelne Länder haben Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Auffrischimpfung sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung reduziert. Zudem können durch die Aufhebung der Testpflicht die stark beanspruchten Testkapazitäten
entlastet werden.
Vor diesem Hintergrund fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss:
1. Bund und Länder sind sich einig, dass Personen mit erhaltener Auffrischimpfung ab deren vollständiger Wirksamkeit von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung zu befreien sind.
2. Für den Zutritt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll zum Schutz der besonders vulnerablen Personengruppen weiterhin auch von Personen mit einer Auffrischimpfung ein negatives Testergebnis verlangt werden.
3. Bund und Länder werden die Regelungen laufend, spätestens nach zwei Monaten, bewerten und sie ggf. entsprechend der Lagedynamik anpassen.
4. Das BMG wird gebeten zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden sollten und hierzu auch eine Stellungnahme der STIKO und des Expertenrats einzuholen.