Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, im Hinblick auf die bereits in Teilen Deutschlands vorherrschend auftretenden SARS-CoV-2-Infektionen mit der Omikron-Variante die Empfehlungen zur Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen kurzfristig zu überarbeiten und unmittelbar der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler vorzulegen.
Die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung muss schnellstmöglich angepasst werden.
Dazu empfiehlt die GMK der MPK folgende Leitlinien zum Umgang mit Infizierten und engen Kontaktpersonen:
1. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Isolation zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
2. Grundsätzlich soll die Quarantänedauer von symptomfreien engen Kontaktpersonen einheitlich 7 Tage betragen.
a. Bei Personen ohne Grundimmunisierung kann diese nur nach 7 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
b. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder erneut genesen sind, müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen.
c. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.