Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Bunderegierung wird gebeten, für ein verwaltungsarmes Verfahren der Kostenübernahme von Notfallverlegungen ausländischer COVID-19-Patientinnen und -Patienten die Regelung des § 219a SGB V zu verlängern.