1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, zum 1. März 2022 ein Register für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende einzurichten. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen darin neben der Patientenverfügung oder einem Organspendeausweis eine weitere sinnvolle Möglichkeit, um die höchstpersönliche Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende nachvollziehbar und auffindbar zu dokumentieren.
2. Die im Transplantationsgesetz vorgesehene Verpflichtung der für die Ausstellung und die Ausgabe von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren sowie von eID-Karten zuständigen Stellen der Länder (im Folgenden: Ausweisstellen), die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende in das Organspenderegister vor Ort sicherzustellen, wird jedoch in mehrfacher Hinsicht als problematisch eingeschätzt. So können die Ausweisstellen die fachlich oftmals erforderliche Aufklärung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger nicht leisten. Zudem wäre zu befürchten, dass diese Zusatzaufgabe zu einer Überlastung der Ausweisstellen führt, die gerade in größeren Kommunen und Städten bereits an der Belastungsgrenze operieren, und sich dies als kontraproduktiv im Hinblick auf die gesetzgeberische Zielsetzung – Stärkung der Erklärungsbereitschaft bei der Organspende – darstellt.
3. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, eine Änderung des Transplantationsgesetzes herbeizuführen, wonach die Verpflichtung der Ausweisstellen, die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort in das Organspenderegister sicherzustellen, entfällt.
4. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, zugleich die Voraussetzungen zu schaffen, um die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen besser nutzen zu können, damit bestehende Kommunikationswege im medizinischen Setting, etwa der Krankenkassen, für die Ansprache und Information der Bürgerinnen und Bürger über das Thema Organspende sowie über die Möglichkeiten, eine Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren, besser eingesetzt werden können.
Protokollnotiz:
Schleswig-Holstein gibt folgende Erklärung zum Abstimmverhalten zum GMK-Umlaufbeschluss 02/2022 - Änderung TPG zu Protokoll:
Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass die Verpflichtung der Ausweisstellen, die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort in das Organspenderegister sicherzustellen, weiterhin ein zentrales Element des Transplantationsgesetzes bleibt. Schleswig-Holstein ist der Ansicht, dass es weiterhin politisch erforderlich ist, die dafür verantwortlichen Innenministerien zu einer Mitwirkung zu bewegen. Auch im
Falle eines GMK-Beschlusses bleibt das Transplantationsgesetz umzusetzen.