Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
1. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) sieht für die Lauf-zeit nach 2021 in einem weiteren Schritt bis Ende 2022 die Schaffung von mindestens 3.500 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) vor, ohne Vorgaben zu treffen, bis wann diese Stellen zu besetzen sind.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen die Bitte des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur länderseitigen Vorlage eines Vorschlags hinsichtlich der gestaffelten Besetzung der bis Ende 2022 zu schaffenden Stellen über die gesamte Paktlaufzeit.
3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG, für die im Rahmen des ÖGD-Pakts bis Ende 2022 zu schaffenden 3.500 Vollzeitstellen folgender für die Länder verbindlichen Festlegung zuzustimmen:
Die Länder tragen dafür Sorge, dass die bis Ende 2022 mindestens zu schaffenden weiteren 3.500 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) jährlich mindestens in dem Umfang besetzt werden, der dem jeweiligen Festbetrag des Bundes im Rahmen des Gesetzes über den Finanzausgleich (FAG) entspricht.
Jährlicher Festbetrag laut ÖGD-Pakt - 200 Mio € (2021) - 350 Mio € (2022) - 500 Mio € (2023) - 600 Mio € (2024) - 700 Mio € (2025) - 750 Mio € (2026)
Jährliche Erhöhung der Festbeträge - 150 Mio € (2022) - 150 Mio € (2023) - 100 Mio € (2024) - 100 Mio € (2025) - 50 Mio € (2026)
Anteil der jährlich mindestens zu besetzenden Stellen der 2. Tranche - 27,3 % (2022) - 27,3 % (2023) - 18,2 % (2024) - 18,2 % (2025) - 9 % (2026)
Eine frühere Besetzungsmöglichkeit durch die Länder und Kommunen bleibt davon unberührt und wird im Grundsatz begrüßt.
4. Zur Sicherstellung der Transparenz und zur Nachweisführung beauftragen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder das jeweilige Vorsitzland der AOLG-AG „Grundsatzfragen des ÖGD“, während der Paktlaufzeit eine jährliche Abfrage der Länder zu den in jenem Jahr neu zu besetzenden Stellen am Ende des Kalenderjahres durchzuführen und dem BMG zeitnah vorzulegen. Sofern ein Land bereits mehr als die jeweils in einem Kalenderjahr zu besetzenden Stellen besetzt hat, genügt die Angabe der insgesamt besetzten Stellen.
5. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG, auf eine über den in Ziffer 4 genannten Nachweis hinaus zusätzliche statistische Erfassung aufgrund des damit einhergehenden hohen bürokratischen Aufwandes zu verzichten.