Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stimmen dem Ausbau der Gutachtenstelle für Gesundheit (GfG) in der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im KMK-Sekretariat entsprechend dem Beschluss der 94. GMK zu TOP 10.1. und dem als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Finanzierungskonzept vom 20.12.2021 und der ebenfalls beiliegenden entsprechenden Anpassung der der Arbeit der GfG zugrunde liegenden Verwaltungsvereinbarung zu.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen sicher, dass die angepasste Verwaltungsvereinbarung für alle Länder mit Wirkung vom 01.08.2022 in Kraft tritt.
3. Die Finanzministerkonferenz wird gebeten, die vom KMK-Sekretariat für den Haushalt 2022 und 2023 im Rahmen der Haushaltsvorsorge angemeldeten Stellen gemäß Finanzierungskonzept vom 20.12.2021 zum 01.08.2022 zu entsperren.
4. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft GMK-KMK, ihre Arbeit fortzusetzen, der Gesundheitsministerkonferenz jährlich über den Fort-schritt der Arbeit der GfG zu berichten und spätestens im Jahr 2026 erneut einen Evaluationsbericht vorzulegen.
5. Das Vorsitzland wird gebeten, diesen Beschluss der KMK und der FMK zuzuleiten.