Beschlüsse
Umlaufbeschluss 0 / 2021
Weiterentwicklung Impfangebot & Verteilung verfügbarer Impfstoffe gegen COVID-19
Die Impfkampagne schreitet weiter voran. Bis zum gestrigen Tag haben bereits 59,9 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Impfung erhalten und 46,4 Prozent den vollständigen Impfschutz. Die anstehenden Lieferungen bis Ende Juli ermöglichen es, jedem impfwilligen Erwachsenen zeitnah ein Impfangebot in Form einer ersten Impfung machen zu können.
Ein Rückgang der Nachfrage ist sowohl in den Impfzentren als auch in den Arztpraxen und bei den Betriebsärzten zu verzeichnen. Da die Verfügbarkeit an Impfstoffen die Nachfrage schon bald deutlich übersteigen wird, werden im Laufe des August die verfügbaren Impfstoffmengen nicht mehr vollumfänglich an die Länder, Arztpraxen und Betriebsärzte ausgeliefert werden müssen. Eine übermäßige Lagerhaltung bei den Ländern und in Arztpraxen soll vermieden werden.
Für den Erfolg der Impfkampagne ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Bund und Länder werden ihre Bemühungen noch einmal verstärken, um gezielt diejenigen Menschen mit einem Impfangebot zu erreichen, die sich bisher nicht für eine Impfung entschieden haben.
Vor diesem Hintergrund fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss:
1. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird die Informationskampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“ wie geplant weiterentwickeln, um gezielt Bevölkerungsgruppen anzusprechen, die bisher noch kein Impfangebot in Anspruch genommen haben, sowie um die Bedeutung von Zweitimpfungen hervorzuheben (Anlage 1). Die Länder werden dementsprechend die Informationskampagne weiter stärken.
2. Für zusätzliche niedrigschwellige Impfangebote durch mobile Impfteams bzw. Impfzentren (z. B. Marktplätze, Kirchen, Supermärkte, Einkaufshäuser, Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten) werden die dafür benötigten Impfstoffe durch den Bund zur Verfügung gestellt. Wenn niedergelassene Ärzte und/oder Apotheken Kooperationspartner niedrigschwelliger Impfaktionen sind, ist eine Bestellung der benötigten Impfdosen durch die beteiligten Ärzte auch über Großhandel und Apotheken möglich.
3. Ab dem 16.August 2021 erhalten die Länder vom Bund im Rahmen der Verfügbarkeit die Mengen an Impfstoff, die dem Bundministerium für Gesundheit spätestens bis zum Montag der Vorwoche gemeldet wurden. Die logistischen Abläufe bleiben dabei unverändert, eine Verteilung gemäß Bevölkerungsanteil findet in dieser Phase der Impfkampagne nur statt, wenn der gemeldete Be-darf die verfügbare Gesamtmenge übersteigt.
4. Das BMG hat die ‚Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendecken-den Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte‘ mit Inkrafttreten zum 15. Juli 2021 dahingehend angepasst, dass auch vor Ort eine pragmatische und flexible (Um-)Verteilung bereits an pharmazeutischem Großhandel und Apotheken ausgelieferter Impfstoffe zwischen den verschiedenen Leistungserbringern ermöglicht wird. Weitere Flexibilisierungen wird das BMG prüfen.
5. Bund und Länder werden bis Mitte August prüfen, wie die Impfzentren bzw. Mobilen Impfteams sowie der öffentliche Gesundheitsdienst spätestens ab dem 1. Oktober 2021 in die Versorgung mit Impfstoffen über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel eingebunden werden können.
6. Der Verwurf von Impfstoffen muss auf ein Minimum begrenzt werden. Der Bund wird Impfstoffe, die in der nationalen Impfkampagne nicht zum Einsatz kommen und deren Lagerhaltung eine Weitergabe zulassen, Drittstaaten durch Impfstoffspenden zur Verfügung stellen. Das BMG wird dafür zeitnah einen logistischen Prozess auf den Weg bringen, um die Impfstoffe, die bisher ausschließlich in den Verteilzentren der Länder gelagert wurden, bei den Ländern abzuholen. Bund und Länder werden in einem fachlichen Austausch mit-einander beraten, wie mit Impfstoffen, die bereits an Impfzentren und Arztpraxen ausgeliefert wurden, vor dem Hintergrund pharmazeutisch-technologischer und rechtlicher Fragestellungen umgegangen werden kann. Grundsätzlich sind Abgaben von Impfstoffen an Drittstaaten ausschließlich durch die Bundesregierung möglich.
