Beschlüsse
Umlaufbeschluss 0 / 2021
Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen für die kommenden Wochen die Notwendigkeit, in den zugelassenen Krankenhäusern im Sinne des § 108 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen Kapazitäten vor allem auf Intensivstationen zu schaffen, indem nicht dringend medizinisch notwendige Eingriffe und Behandlungen nicht mehr vorgenommen werden. Dies gilt für alle Länder und vor allem für die Bundesländer, aus denen Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer verlegt werden müssen. In der Folge werden alle Länder zeitnah die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um entsprechende Eingriffe und Behandlungen in Krankenhäusern, die an der COVID-Versorgung mitwirken, auszusetzen und dadurch zusätzliche Intensivkapazitäten zu gewinnen. Zur wirtschaftlichen Sicherung der betroffenen Krankenhäuser wird der Bund auf-gefordert, erneut Ausgleichszahlungen auf den Weg zu bringen und wie bereits für das Jahr 2021 geregelt auch für das Jahr 2022 einen Ganzjahresausgleich vorzu-sehen.
