Beschlüsse
Umlaufbeschluss 10 / 2025
Umsetzung der Krankenhausreform
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, erweiterte Möglichkeiten einer ausnahmsweisen Leistungsgruppenzuweisung für die Länder zu schaffen. Diese
Ausnahmemöglichkeiten sind wie folgt zu fassen:
• Beurteilung einer Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung durch die Länder, keine Vorgabe von festen Erreichbarkeitsvorgaben;
• Einbezug aller Leistungsgruppen in die Ausnahmemöglichkeiten, keine Einschränkung auf einzelne Leistungsgruppen;
• Beschränkung auf ein Erfordernis der Herstellung eines Benehmens mit den Krankenkassen, kein Erfordernis einer Herstellung eines Einvernehmens;
• Ermöglichung einer zeitlich befristeten Zuweisung von bis zu zweimal drei Jahren;
• Ermöglichung der Abweichungen von den Qualitätsvorgaben, wenn dies für die Vollziehung des (vollständigen oder teilweisen) Zusammenschlusses von zwei oder mehreren
Krankenhausstandorten zwingend erforderlich.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechend des GMK-Umlaufbeschlusses 8/2025 die Länderforderungen zur nachhaltigen Umsetzung der Krankenhausreform durch Flexibilisierung des Transformationsfonds in den aktuellen Gesetzesentwurf des KHAG aufzunehmen.
