Beschlüsse
Umlaufbeschluss 3 / 2026
Zivile Verteidigung und Krisenmanagement im Gesundheitswesen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder (GMK) nehmen das anliegende Eckpunktepapier zum Petersberger Prozess zustimmend zur Kenntnis und haben einstimmig beschlossen:
1. Die GMK bekräftigt ihren Willen, im Bündnisfall die stationäre und ambulante Versorgung sowie die Gesundheitslogistik sicherzustellen und dabei eng mit der Bundeswehr – insbesondere dem Sanitätsdienst – zusammenzuarbeiten.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder verständigen sich darauf, die inhaltliche Erarbeitung der aus dem Eckpunktepapier abgeleiteten Arbeitspakete in den vier länderübergreifenden Clustern zu organisieren. Jedes Cluster übernimmt federführend die Ausarbeitung von zwei Arbeitspaketen. Die durch die Cluster erarbeiteten Konzepte sollen so ausgestaltet sein, dass sie von den weiteren Ländern grundsätzlich übernommen und – soweit erforderlich – unter Berücksichtigung landesspezifischer organisatorischer oder struktureller Gegebenheiten angepasst werden können. Folgende prioritäre Arbeitspakete werden hierzu festgelegt:
o Aufbau einer belastbaren Datenbasis (u.a. für die folgenden Aufgaben)
o Erhebung und Sicherung medizinischen Personals
o Planung stationärer Behandlungskapazitäten
o Ausbau und Strukturierung von Patientenverlegungssystemen
o Sicherung ambulanter Versorgungskapazitäten
o Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten
o Entwicklung und Abstimmung gemeinsamer Übungsszenarien
o Vorbereitung auf hybride Bedrohungen inklusive Beübungen der Kliniken und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, insbesondere auch im Bereich von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN)-Lagen
3. Die Länder eines Clusters verständigen sich einvernehmlich auf ein Land, das innerhalb des Clusters die Koordination übernimmt und als zentrale Kontaktstelle für die Kommunikation mit den übrigen Clustern fungiert.
Das benannte Land koordiniert insbesondere den Informationsaustausch, stimmt den Arbeitsfortschritt innerhalb des Clusters ab und stellt eine strukturierte Kommunikation mit den anderen Clustern sowie den beteiligten Gremien sicher. Die AOLG nimmt die Funktion eines Steuerungskreises wahr, führt die Ergebnisse aus den Clustern zusammen und wird die Arbeitsgruppen der AOLG mit Aufträgen und Einzelfragen gezielt befassen.
Die Zuordnung der Arbeitspakete zu den Clustern wird wie folgt festgelegt:
Cluster Nord (Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen): Vorbereitung auf hybride Bedrohungen inklusive Beübungen der Kliniken und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, insbesondere auch im Bereich von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN)-Lagen und Erhebung und Sicherung medizinischen Personals
Cluster West (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland): Planung stationärer Behandlungskapazitäten und Sicherung ambulanter einschließlich sektorenübergreifender Versorgungskapazitäten
Cluster Ost (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen): Entwicklung und Abstimmung gemeinsamer Übungsszenarien und Ausbau und Strukturierung von Patientenverlegungssystemen
Cluster Süd (Bayern, Baden-Württemberg): Aufbau einer belastbaren Datenbasis und Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten
Die Amtschefinnen und Amtschefs der Gesundheitsressorts der Länder stellen einen regelmäßigen Austausch zum Arbeitsstand in der vorgeschlagenen Clusterstruktur sicher.
4. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass eine verbindliche und regelmäßige Austauschstruktur der Gesundheitsressorts der Länder auf Amtschefebene mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr notwendig ist, um eine effektive Koordinierung der Zivilen Verteidigung im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Hierzu wird von Seiten des GMK-Vorsitzlandes Kontakt mit den zuständigen Stellen der Bundeswehr aufgenommen. Eine Beteiligung des BMG an dem bevorstehenden Austausch ist ausdrücklich erwünscht.
5. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für eine funktionierende Krisenvorsorge. Dies setzt voraus, dass eine ausreichende Personal- und Sachausstattung gewährleistet ist. Ein Rückfall in Vor-Pandemie-Zeiten ist zu vermeiden.
6. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern den Bund auf, insbesondere das Gesundheitssicherstellungsgesetz und weitere relevante Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen, sich aus den Planungen ergebende Regelungsbedarfe aufzugreifen und dabei die Bedarfe der Länder umfassend zu berücksichtigen.
7. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern eine angemessene und verlässliche Finanzierung durch den Bund, einschließlich der Nutzung des Sondervermögens zur Ertüchtigung des Gesundheitswesens sowie zusätzlicher dauerhafter Mittel für Maßnahmen der zivil militärischen Zusammenarbeit und die Zivile Verteidigung.
