Beschlüsse
Umlaufbeschluss 4 / 2026
Sicherstellung der Versorgung mit Biosimilar – Prüfung/Streichung des § 40c der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL)
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder beobachten mit Besorgnis, dass es den Krankenkassen mit In-krafttreten des neuen § 40c der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL) am 1. April 2026, der den Aus-tausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken regelt, ermöglicht wird, exklusive Rabattverträge mit Biosimilar-Anbietern auszuhandeln. Die Länder befürchten, dass der Markt für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel eine ähnliche Entwicklung nehmen könnte, wie der Markt für generische Arzneimittel, und Herstellungsstätten in Deutschland durch Abwanderung in Drittstaaten verloren gehen.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), § 40c der Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken zu prüfen und gegebenenfalls zu streichen.
3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), im Rahmen der weiteren Umsetzung des § 40c AM-RL alternative, nicht-exklusive Vertrags- und Vergabemodelle als Steuerungsinstrumente zur Grundlage zu machen.
