Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 24.06.2015 - 25.06.2015
TOP: 5.1 Beteiligung der Länder am Aufbau einer Telematikinfrastruktur im Rahmender Digitalisierung des Gesundheitswesens
Die GMK beschließt einstimmig:
- Die Gesundheitsministerkonferenz stellt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland alle Anstrengungen unternehmen muss, den Anschluss an internationale Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen nicht zu verlieren. Dieser droht insbesondere bei der sektorenübergreifenden Vernetzung. In der stationären und ambulanten Versorgung ist der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien jeweils bereits heute Standard.
Erheblicher Nachholbedarf besteht jedoch in der erforderlichen Infrastruktur, die intersektorale Übergänge ermöglichen und die Interoperabilität der Schnittstellen gewährleisten muss.
Telematikanwendungen müssen den Patientinnen und Patienten dienen.
Hierzu gehört insbesondere ihre Nutzbarmachung für eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung, mit der die schnelle Erreichbarkeit qualitativ hochwertiger Leistungen im Gesundheitsbereich unter Einbeziehung der Pflege auch im ländlichen Raum möglich ist.
Die Einführung von Anwendungen der Telematik und der Telemedizin müssen daher künftig konsequenter an den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender und weniger am technisch Machbaren orientiert sein.
Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige, effiziente aber auch finanzierbare medizinische Versorgung kann nur dann sachgerecht unterstützt werden, wenn baldmöglichst umfassende nutzerorientierte Telematikanwendungen auch den ländlichen Raum anbinden. Hierzu bedarf es des Aufbaus einer bundesweiten, sektorenübergreifenden Infrastruktur, die den Anforderungen des Datenschutzes genügt. Deren konkrete Vorteile vor allem für die Praxis sind herauszustellen, damit die Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens, diese Infrastruktur mit dem Ziel einer Verbesserung der Patientensicherheit, der Qualitätssicherung, der Therapietreue, Arzneimittelsicherheit, zur Effizienzsteigerung und Kostenvermeidung nutzen.
- Die Gesundheitsministerkonferenz weist darauf hin, dass in diesem Kontext Partikularinteressen zugunsten von Patienteninteressen zurückstehen müssen. Dies umfasst beispielsweise nach wie vor bestehende Vorbehalte gegen Bemühungen, Transparenz hinsichtlich durchgeführter Untersuchungen, Diagnosen und Therapieentscheidungen herzustellen.
- Die 86. Gesundheitsministerkonferenz hat sich bereits für die Einführung nutzerorientierter Telematikanwendungen ausgesprochen.
Die Bundesregierung hat durch Einbringung des Gesetzentwurfs für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen hierfür bereits einen entscheidenden Beitrag geleistet, indem insbesondere der notwendige Aufbau der Telematikinfrastruktur deutlich beschleunigt wird. Die 88. Gesundheitsministerkonferenz begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. - Die 88. Gesundheitsministerkonferenz stellt fest, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens deutlich über den Aufbau einer Telematikinfrastruktur hinausgeht und damit in erheblichem Maße Länderinteressen berührt.
Dies gilt beispielsweise
- für die Entwicklung medizinischer Anwendungen, die im eHealth-Gesetz nicht geregelt werden.
- für die Telemedizin, die auf die Telematikinfrastruktur lediglich aufsetzt und im Übrigen wesentlich konkreter im Rahmen des SGB V aber auch des KHG und beispielsweise der Musterberufsordnung zu regeln ist und die in für die wohnortnahe Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen unter Einbeziehung der Pflege im ländlichen Raum nutzbar zu machen ist.
- für die Weiterentwicklung aller lokalen IT-Systeme in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen und Apotheken.
- für die Digitalisierung der Ausstattung und Infrastruktur in den Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- für Portale und mobile Anwendungen („Apps“), die vielfach ohne ausreichende Qualitätsprüfung angeboten, aber immer stärker nachgefragt
werden. - für die verbindliche Definition von Standards zur Gewährleistung der
Interoperabilität und der Verpflichtung zur Offenlegung von Schnittstellen. - für die weitergehende Entwicklung sektorenübergreifender Lösungen.
- Die Gesundheitsministerkonferenz spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen mit der Erstellung einer Strategie zum weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur unter Beteiligung der Länder im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens bis zur 89. GMK zu beauftragen.
Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- Welchen Nutzen hat die zunehmende Digitalisierung zukünftig für die Patientenversorgung?
- Wie können Bund und Länder in wesentlich höherem Maße als bisher Einfluss auf die Gestaltung der Strukturen nehmen?
- Was ist Aufgabe der Selbstverwaltung insbesondere nach dem Aufbau der Telematikinfrastruktur?
- Wie können insbesondere die medizinischen Anwendungen und vor allem die zahlreichen Anwendungen der Telemedizin systematisch in die Regelversorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden?
- Wie kann das erforderliche Know-how in der Ärzteschaft aber auch in allen anderen Berufsgruppen sichergestellt werden?
- Welche Mindestanforderungen an den Nutzennachweis telemedizinischer Anwendungen u.a. für die Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) müssen dabei gestellt werden?
- Wie können die Kriterien für die Nutzerorientierung, wie sie u. a. im Bericht zur Einführung nutzerorientierter Telematikanwendungen für die 86. GMK für die Anwendungen formuliert wurden, verbindlicher gemacht werden?
- Welche nutzerorientierten Anwendungen müssen insbesondere für die stationäre und ambulante pflegerische Versorgung und im Heilmittelbereich neu entwickelt werden?
- Wie sind neue Trends, wie mobile Anwendungen (Apps) oder Digitalisierung der Ausstattung und Infrastruktur in den Einrichtungen des Gesundheitswesens zu bewerten?
Wie kann die Zusammenarbeit unter den Ländern insbesondere zu Fragen der Nutzerorientierung und damit Akzeptanz, der Finanzierung, des Datenschutzes und der Standardisierung verbessert werden?
