Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 24.06.2015 - 25.06.2015
TOP: 6.1 Abschlussbericht der GMK-/KMK-/ASMK-AG zur Fachkräftesicherung
Die GMK beschließt einstimmig:
- Die GMK nimmt den Bericht der GMK-/ KMK-/ ASMK-AG zur Fachkräftesicherung zur Kenntnis und stimmt ihm grundsätzlich zu. Sie dankt der Arbeitsgruppe für ihre umfangreichen Arbeiten, die eine wertvolle Grundlage für die weitere Behandlung dieses Themas darstellten.
- Die GMK stellt fest, dass:
- die Gewährleistung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen medizinischen und pflegerischen Versorgung auch in Zeiten starker demografischer Veränderungen eine zentrale Zukunftsaufgabe ist. Damit auch bei einem absehbar steigenden Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen ausreichend Fachkräfte zur Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Vor allem in der Medizin und in der Pflege kommt der Nachwuchssicherung eine hohe Bedeutung für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zu.
- es im Bereich der ärztlichen Versorgung seitens der Fachwelt unterschiedliche Sichtweisen gibt, ob tatsächlich ein genereller Ärztemangel droht oder mögliche Engpässe in erster Linie aus einer regionalen Ungleichverteilung der Ärztinnen und Ärzte resultieren. Unbestritten ist angesichts der Altersstruktur der praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte und der zu geringen Zahl an jungen Ärztinnen und Ärzten, die eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin abschließen, die dringende Notwendigkeit, mehr Nachwuchs für den Hausarztberuf zu gewinnen.
- im Bereich der Pflege von einem stark steigendem Fachkräftebedarf ausgegangen wird, dem nur durch ein Bündel von Maßnahmen abgeholfen werden kann.
Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Anreize und Förderinstrumente im Bereich der Gesundheitsversorgung ist bereits durch das GKV-VSG aufgenommen worden.
Die Ausführungen zum Zugang und zur Ausgestaltung des Medizinstudiums bilden eine gute Basis für die Diskussion in der Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsministerinnen und -minister für den Masterplan Medizinstudium 2020.
Dabei geht es insbesondere um
- die stärkere Berücksichtigung weiterer Auswahlkriterien bei der Zulassung zum Studium und Evaluation der verschiedenen Auswahlverfahren,
- die weitere Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium,
- den Ausbau der Förderung der ärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und
- die Frage nach zusätzlichen Studienplätzen für Humanmedizin.
Im Hinblick auf die zunehmende Knappheit ärztlichen Personals im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind eine Angleichung der Vergütung an die Tarife der Ärzte in Krankenhäusern, die Anerkennung eines Quartals im ÖGD als Wahlfach im Praktischen Jahr, die Entwicklung von Förderprogrammen und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Imageverbesserung erforderlich.
Die Anregungen im Hinblick auf den steigenden Fachkräftebedarf im Pflegebereich sollten im Zusammenhang mit dem Pflegeberufegesetz weiter diskutiert werden.
