Beschlüsse
Wählen Sie ein Jahr:
Beschlüsse der GMK 24.06.2015 - 25.06.2015
TOP: 6.6 Bereinigung von Schnittstellenproblemen zwischen gesundheitlicher (SGB V) und pflegerisch-betreuerischer (SGB XI) Versorgung
Die GMK beschließt einstimmig:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit nehmen den von der 89. ASMK in Auftrag gegebenen, in einer offenen Länderarbeitsgruppe unter Einbeziehung von Mitgliedern des GMK erarbeiteten und von der ASMK-Geschäftsstelle der GMK übermittelten Bericht zur „Bereinigung von Schnittstellen zwischen gesundheitlicher (SGB V) und pflegerisch-betreuerischer (SGB XI) Versorgung“ zur Kenntnis. Sie sehen in dem Bericht gleichfalls eine umfassende Aufbereitung der relevanten Schnittstellenprobleme zwischen den Leistungssystemen bzw. Versorgungsstrukturen des SGB V und SGB XI und eine geeignete Grundlage für die Ausarbeitung gemeinsamer Handlungsstrategien zwischen ASMK und GMK.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit teilen die Auffassung der AMSK, dass die Beseitigung bzw. Optimierung von Schnittstellen ein wichtiger Bestandteil der weiteren anstehenden Reformprozesse der verschiedenen Sozialgesetzbücher sein muss, da sich Systembrüche zwischen gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung nicht nur belastend auf die Betroffenen und Ihre Angehörigen auswirken, sondern auch ohnehin begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen in den betroffenen Systemen der sozialen Sicherung binden.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit schließen sich der von der ASMK geäußerten Bitte an die Bundesregierung an, die im Bericht enthaltenen Problembeschreibungen und Empfehlungen bei den anstehenden Reformvorhaben im Bereich SGB V und SGB XI zu berücksichtigen soweit dies noch nicht geschehen ist.
