Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 24.06.2015 - 25.06.2015
TOP: 8.1 Aufhebung der ärztlichen Mitteilungspflicht gem. § 294a SGB V nach sexualisierter und häuslicher Gewalt
Die GMK beschließt einstimmig:
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten zu prüfen, wie die in
§ 294a SGB V verankerte ärztliche Mitteilungspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden in Fällen sexualisierter Gewalt und Gewalt in engen sozialen Beziehungen gegen Erwachsene aufgehoben werden kann. - Davon unbenommen bleibt die Mitteilungspflicht bei Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und durch Betreuungsdienste.
