Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 24.06.2015 - 25.06.2015
TOP: 8.5 Verbesserung der Datentransparenz; Verwendung der Regionaldaten des Morbi-RSA
Die GMK beschließt mehrheitlich:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, dafür Sorge zu tragen, dass den Ländern und ihren Behörden bei der Umsetzung der Datentransparenzvorschriften (§§ 303a ff SGB V) die regionalisierten Daten zeitnah, spätestens sechs Monate nach Übermittlungen der Daten vom Bundesversicherungsamt, zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesversicherungsamt wird verpflichtet, die Daten innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu übersenden. Damit soll ihre Nutzung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Verwendungszwecke, insbesondere für Aufgaben der Krankenhausplanung, der Analyse des Versorgungsgeschehens, der Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der GKV und zur Analyse und Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgungsformen sowie von Einzelverträgen der Krankenkassen, ermöglicht werden.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass das bisherige Verfahren eine sachgerechte Umsetzung der Datentransparenzvorschriften behindert. Sie bitten das Bundesministerium für Gesundheit daher, auch gesetzliche Änderungen zu prüfen, damit künftig allen Ländern zeitnah, kostenfrei und unbürokratisch die Informationen zur Verfügung stehen.
