Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 24.06.2015 - 25.06.2015
TOP: 8.7 Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung
Die GMK beschließt einstimmig:
Die GMK nimmt den Beschluss und den Bericht der JFMK zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung vom 22./23.Mai 2014 zur Kenntnis und bezieht wie folgt Stellung:
- Die GMK schließt sich der Kernforderung des Beschlusses der JFMK an, dass zur Gewährleistung des gesunden Aufwachsens in der jeweiligen Ressortverantwortung eine weiter verbesserte und verbindlichere Kooperation und Verknüpfung von Regelangeboten („ganzheitliche Angebotsgestaltung“) von Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen sowie Arbeitsförderung insbesondere durch sozialräumliche Unterstützungsstrukturen anzustreben ist.
- Die GMK hat sich zuletzt 2010 in dem Umlaufbeschluss „Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen“ für eine engere Verknüpfung der Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe und des Gesundheitsbereiches ausgesprochen. Handlungsorientiert dokumentiert sich dies u. a. in dem Beschluss zu TOP 10.3 der 83. GMK 2010 zum Nationalen Gesundheitsziel "Gesund aufwachsen". Dort wird die niedrigschwellige, wohnortnahe und in Kooperation der verschiedenen örtlichen Akteure in den Handlungsfeldern Prävention, Gesundheitsförderung, Früherkennung und frühe Förderung betont sowie und die Einbeziehung gesundheitsfördernder der Ziele in Bildungskonzepte der Kindertagesförderung und Schulen befürwortet.
- Als eine wesentliche Grundlage für eine gelungene Kooperation sieht die GMK die bereits im Bundeskinderschutzgesetz geregelten Kooperationsvereinbarungen zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe. Ein Beispiel hierfür ist die Verwaltungsvereinbarung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015, mit der erfolgversprechende Strukturen und Bausteine der frühen Hilfen in Bund, Ländern und Kommunen initiiert wurden. Die GMK erwartet, dass die Förderung des Bundes im Rahmen dieser Bundesinitiative auch über das Jahr 2015 hinaus entsprechend der in § 3 Abs. 4 BKiSchG getroffenen Regelung fortgesetzt wird.
- Die GMK verweist auf ihren Beschluss auf der 87. GMK (2014) zur Unterstützung des kommunalen Partnerprozesses „Gesund aufwachsen für alle!“. Sie empfiehlt, diesen für die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe zu nutzen.
- Die GMK erwartet, dass auch mithilfe des geplanten Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention die Zielorientierung sowie die Kooperation und die Koordinierung von Leistungen zwischen den beteiligten Akteuren verbessert werden.
