Beschlüsse
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Beschlüsse der 2005
TOP: 7.7 Verbesserung der medizinischen Versorgung durch Deregulierung
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder nimmt den Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Kenntnis.
- Die GMK stellt fest, dass die an der medizinischen Versorgung Beteiligten insbesondere durch den geforderten Dokumentationsaufwand zeitlich zunehmend in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund, dass mehr Effizienz und Effektivität eingesetzter Ressourcen, eine hohe Qualität der Leistungserbringung und eine weitgehende Transparenz über das Leistungsgeschehen unabdingbar sind für Leistungserbringer, insbesondere Ärzte und Pflegepersonen, aber auch Patienten und Kostenträger und damit auch systematische medizinische Datendokumentation, wird es notwendig sein, diese Dokumentation sowie die administrativen Verfahren so zu gestalten, dass sie mit vertretbarem Aufwand leistbar sind.
- Die GMK sieht in der Deregulierung der medizinischen Dokumentation ein komplexes rechtliches, fachliches und organisatorisches Thema, das unter vielfältigen Aspekten zu bearbeiten ist.
- Die GMK begrüßt die inzwischen von den unterschiedlichen Beteiligten gestarteten Aktivitäten zum Abbau des Dokumentationsaufwandes in der medizinischen Versorgung.
- Die GMK fordert vor diesem Hintergrund den Bundesgesetzgeber auf, bei der Schaffung von neuen Regelungen eine Folgenabschätzung des Bürokratieaufwandes vorzusehen, damit neue Rechtssetzung nicht zu weiterem vermeidbaren Dokumentationsaufwand führt. Insbesondere der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist aufgerufen, bei seinen Entscheidungen zum Leistungsrecht der GKV den Dokumentationsaufwand für Leistungserbringer und Krankenkassen kritisch zu überprüfen.
- Die GMK bittet die Beteiligten in Politik und Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine Doppel- und Mehrfachdokumentation, z.B. im Bereich der DMP, der Datenerhebung nach § 137 SGB V und der Meldepflicht an die Krebsregister (auch klinische Krebsregister), vermieden wird. Sie bittet den G-BA, im Sinne des § 137 b SGB V, Empfehlungen für eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichtete sowie sektoren- und berufsgruppenübergreifende Qualitätssicherung einschließlich ihrer Umsetzung zu erarbeiten.
- Die GMK geht davon aus, dass es sich bei der Verbesserung der Koordination des Dokumentationsaufwandes um einen kontinuierlichen Prozess handelt. Die GMK wird diesen Weg einer schrittweisen, konkreten und sachorientierten Verbesserung im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv begleiten. Große Chancen liegen hier in der systematischen Entwicklung der Telematik im Gesundheitswesen, wie sie derzeit durch den Auf- und Ausbau einer Telematikinfrastruktur mit verschiedenen Elementen voran gebracht wird. Der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien wird entscheidend dazu beitragen, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
