Beschlüsse
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Beschlüsse der 2005
TOP: 7.12 Föderalismus und Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
- Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder nimmt den Abschlussbericht der von der 81. ASMK eingesetzten Projektgruppe "Föderalismus und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" zur Kenntnis. Der Bericht belegt, dass sich der Fusionsprozess im Bereich der Krankenkassen ungebremst zu Lasten der Länderkompetenzen und damit der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder fortsetzt und dringender Handlungsbedarf besteht.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für das Gesundheitswesen der Länder halten es für notwendig, dieser Entwicklung durch eine Änderung der §§ 143, 144, 145, 150, 160, 168 und 168 a SGB V zu begegnen.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für das Gesundheitswesen der Länder bitten die Bundesregierung, bei der Umsetzung der im Abschlussbericht enthaltenen Vorschläge zur Rückgewinnung von Aufsichtskompetenzen der Länder mitzuwirken.
- Die GMK bittet die Justizministerkonferenz und die Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien sie in ihrem Anliegen zu unterstützen, die Verwaltungskompetenzen für den Bereich der Kranken- und Pflegekassen in den Ländern durch eine Neuformulierung des Artikels 87 Abs. 2 GG und des § 90 SGB IV dauerhaft zu sichern.
- Die GMK bittet die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, den Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen und in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen, um die den Ländern nach den föderalen Prinzipien zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen nicht noch weiter auszuhöhlen.
- Die GMK bittet die Projektgruppe "Föderalismus und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung", der 82. ASMK über den Stand der Arbeiten zu berichten, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen zu können.
